Förderung von Fotovoltaikanlagen
Je nachdem, ob Sie als Hersteller/Entwickler, Betreiber oder Besitzer einer Fotovoltaikanlage auftreten, können ganz unterschiedliche Förderprogramme zur Anwendung kommen.
Die Programme unterstützen die Themenbereiche Forschung und Entwicklung/Innovation, Investitionen in energetische Maßnahmen sowie Energieeinspeisung ins Netz.
Die Bundesregierung fördert vorrangig die Entwicklungtätigkeit von neuen, innovativen energetischen Verfahren und Techniken: Die Schaffung von Vorzeigeprojekten, die als solare Modellprojekte beworben werden, ist ein intensiv bezuschusster Zweig und ein großer Teil der öffentlichen Mittel fließt hierher.
Darüber hinaus wird die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz sowie der Erwerb bzw. Betrieb von Fotovoltaikanlagen in Abhängigkeit von der Größe der Anlage bezuschusst. Hier bieten neben den bekannten Einspeisevergütungen aus dem Programm Erneuerbares-Energie-Gesetz (EEG) unter anderem auch die örtlich zuständigen Stromversorger zusätzliche, jedoch verhältnismäßig kleinvolumige Programme an, die überwiegend für den Haus- und Wohnungsbau gedacht sind, bei dem innovative Technik eingesetzt wird.
Allerdings zeichnet sich ab, dass die Förderung von Fotovoltaikanlagen schrittweise zurückgefahren wird. Grund hierfür ist, dass die Bundesregierung die Markteinführung der Fotovoltaikanlagen unlängst als erfolgreich eingestuft hat. Sie macht das daran fest, dass nachweislich ein bestimmtes Kontingent alternativ produzierter Energie dauerhaft in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Damit ist die erste Stufe der gewünschten Marktdurchdringung erreicht, die mit der Förderung angeschoben werden sollte.
Grundsätzlich gilt: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Anträge müssen in der Regel vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden. Wenn Sie finanzielle Verpflichtungen vor Antragstellung eingehen, die in Zusammenhang mit dem Bau oder Kauf der Fotovoltaikanlage stehen (z.B. Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge), so wird das als K.O.-Kriterium gewertet und der Zugang zu Fördermitteln ist damit grundsätzlich versperrt. Weil im Rahmen der Antragstellung eine ganze Reihe von Personen und unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, sollten Sie mehrere Wochen oder gar Monate Zeitpuffer einplanen.
